Erinnerung an die Stadtkirche in Bad Muskau
Der Kirchplatz in Bad Muskau hat in den letzten Jahren einige Veränderungen erfahren und ist im Zusammenhang mit dem 200. Geburtstag des Muskauer Parkes zu einem Erinnerungsplatz umgestaltet worden. Vorn sind links eine Geschichtstafel mit eingraviertem Text, in der Mitte das gegossene Modell der Stadtkirche und rechts daneben, die Tafel mit den Namen der in der zugeschütteten Gruft bestatteten Familienmitglieder der Standesherrschaft Muskau zu sehen. Des Weiteren erinnert ein Holzkreuz an die ehemalige Stadtpfarrkirche. Auf der Texttafel mit der Überschrift „Stadtkirche oder Deutsche Kirche“ steht folgender Text:
„Geschichte: 1605 legt Standesherr Wilhelm Burggraf zu Dohna den Grundstein für die evangelische Stadtkirche, die nach Plänen des Dombaumeisters Bevilaqua im spätgotischen Stil errichtet und am 19. Mai 1622 eingeweiht wird. 1643 von schwedischen Soldaten durch Brandstiftung zerstört, wird sie in den Jahren 1645/46 wieder aufgebaut.
Durch einen furchtbaren Stadtbrand 1766 erneut in Schutt und Asche gefallen, erfolgt ihr Wiederaufbau bis zum Jahr 1782. Das vordem schlanke Turmoberteil mit doppelter Laterne wird vereinfacht und der Turm mit flachem Zeltdach abgeschlossen.
Am Ende des Zweiten Weltkriegs brennt die Stadtkirche im April 1945 zur Ruine ab. Erhalten geblieben sind die starken Umfassungsmauern, Sakristei, Patronats-Loge, das Gewölbe des Mittelschiffes und der Chor mit seinen wertvollen Stuck-Elementen, der durch ein Notdach geschützt wird, jedoch im Februar 1946 einstürzt.
Die Kirchenleitung berät sich im Mai 1948 mit dem Amt für Denkmalspflege der Landesregierung Sachsen über den Wiederaufbau der Stadtkirche. Im Januar 1952 wird die Stadtkirche enttrümmert und loses Gesteinsmaterial beseitigt. Da sich im Laufe der Jahre immer wieder Steine aus der Kirchruine lösen, ist eine Entscheidung zur Stadtkirche dringend erforderlich. Da die Kirchgemeinde durch die Grenzziehung an der Neiße wesentlich kleiner geworden ist, stellt der Gemeindekirchenrat am 28.07.1958 im Beschluss fest, dass die Kirchengemeinde weder die Kosten für den Aufbau der Stadtkirche noch für den Abriss der Ruine bzw. deren Sprengung aufbringen kann. Im Februar 1959 wird der Kirchengemeinde mündlich mitgeteilt, dass der Rat des Kreises trotz Ablehnung durch das Ministerium für Kultur Berlin, den Abbruch der Kirchenruine anordnet und die Vorbereitungen zur Sprengung der Ruine auf den 16.03.1959 gelegt sind. Weil bis dahin keinerlei Schriftverkehr erfolgte, erfährt der Gemeindekirchenrat auf Nachfrage vom Institut für Denkmalspflege Dresden, dass der Rat des Kreises seine Entscheidung mit Zustimmung des Rates des Bezirks und des ZK der SED unter Umgehung des Instituts getroffen habe. Am 17.03.1959 wird im Beisein des Gemeindekirchenrats und staatlicher Behörden die Gruft der Stadtkirche geöffnet, in der die Gebeine der Vorfahren von Fürst Pückler-Muskau seit dem 17.Jahrhundert aufgebahrt sind. Mitarbeiter des Instituts für Denkmalspflege, des Rates des Kreises, Rates der Stadt, der Polizei und Mitglieder des Gemeindekirchenrates besichtigen am 20.03.1959 die Gruft und es wird beschlossen, dass sie erhalten bleibt. Da in der Zwischenzeit unbefugte Personen in die Gruft eingedrungen sind, wird die Gruft am 24.03.1959 wieder geschlossen. Am 25. März 1959 nimmt die Kirchengemeinde in einem Extra-Gottesdienst von ihrer Stadtkirche Abschied und das Konsistorium schließt seinen Bescheid zum Kirchenabriss mit den Worten: "Da der Abriss bereits im vollen Gange ist, muss bedauerlicherweise die Kirchgemeinde der staatlichen Macht weichen."
Trotz fehlender Zustimmung erfolgen die ersten Sprengungen:
– am 03.04.1959 um 12:15 Uhr erste Sprengungen in den Wänden des Mittelschiffes;
– am 09.04.1959 fallen die Mauern des Mittelschiffes ein
– am 15.04.1959 fallen die Mauern des Chorraumes
– am 24.04.1959 fällt bei der Sprengung der feste Turm in sich zusammen.
Als der massive Turm der Stadtkirchen-Ruine bei der letzten Sprengung am 24.04.1959 in sich zusammenfällt, ist die Geschichte der Stadtkirchen zu Ende gegangen. Im Januar 1960 wird der Kirchplatz unter Einsatz von Großgeräten vom Schutt der Stadtkirchen-Ruine beräumt. Allerdings sind entgegen der Absprache die Grundmauern der Stadtkirche entfernt worden und die Gruft ragt aus der Fläche hervor. Weitere Verhandlungen zwischen dem Gemeindekirchenrat und dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des Instituts für Denkmalspflege Dresden führen zu dem Ergebnis, dass die Stadtverwaltung folgende Aufgaben übernimmt: die Gruft mit Sand zu verfüllen, Teile das des Gruft-Gewölbes abzutragen, den Platz auf das vorherige Geländeniveau aufzufüllen und zu planieren. Die Kirchgemeinde übernimmt das Auffüllen des Geländes mit Mutterboden (Teichschlamm aus dem Park) und das Einsäen von Rasen. Im Jahre 1973 verkauft die Kirchengemeinde Muskau das Grundstück Kirchplatz und es geht in das Eigentum des Volkes, Rechtsträger Rat der Stadt Bad Muskau über.“ (mit freundlicher Genehmigung von Brigitte Haraszin und Ekkehard Brucksch)